ELTERNUNTERHALT

Es sind harte Zeiten für Vater Staat – auch wenn er das nie so sagen würde. Die Menschen
werden immer älter. Sie müssen manchmal betreut, gepflegt, versorgt werden. Das ist sinnvoll
und richtig. Und kostet Geld. Viel Geld. Auch das ist richtig.

Wenn Sie diese Zeilen lesen, wissen Sie das, denn Sie haben Eltern, die Leistungen der
Sozialbehörden erhalten oder bei denen das vielleicht einmal bevorsteht.
Vielleicht haben Sie gerade einen Brief mit komischen Begriffen wie "Überleitungsanzeige"
und „Unterhaltspflicht“ vom Sozialamt bekommen. Warum?

Weil Sie als Kind Ihren Eltern nach § 1601 BGB zum Unterhalt verpflichtet sein können.

Machen Sie sich die Positionen klar, das hilft, die Sache vielleicht nicht zu moralisch und etwas
einfacher zu sehen:

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Dr. Reinhart Enßlin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
N 4, 22 | 68161 Mannheim
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